Teilnahmebedingungen

 1. Listung auf wirdfit.de

wirdfit.de betreibt unter der Internetadresse wirdfit.de ein Portal, auf der Fitness- und Gesundheitsinteressierte (Kunden) bundesweit Fitness- und Gesundheitsanlagen (FGA) recherchieren können. Die FGA können eigenverantwortlich ihren Betrieb grafisch und textlich in dem hierfür vorgesehenen Umfang auf dem wirdfit.de Portal präsentieren. Sollte wirdfit.de wegen den von der FGA veröffentlichten Inhalten von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich die FGA wirdfit.de vollumfänglich und unverzüglich freizustellen. Die Kunden können auf wirdfit.de einen wirdfit.de-Trainingspass erwerben. Der wirdfit.de-Trainingspass berechtigt den Kunden für einen Zeitraum von sechs Wochen, die von ihm ausgewählte FGA zu nutzen. Die Auswahl der FGA beschränkt sich abschließend auf die auf wirdfit.de gelisteten FGA. Die FGA hat sich mit Unterzeichnung des Auftrags zur Listung damit einverstanden erklärt, dass die FGA auf wirdfit.de gelistet wird und dass die FGA wirdfit.de-Trainingspässe nach den hier beschriebenen Bedingungen einlöst. Die wirdfit.de-Trainingspässe werden von wirdfit.de und deren Absatzmittlern vertrieben. Die wirdfit.de übernimmt dabei alle Aufgaben des Marketingmix einschließlich der Bewerbung, Distribution, Preisgestaltung und der weiteren Kommunikation.

2. wirdfit.de-Trainingspässe

Die wirdfit.de-Trainingspässe sind beim Kauf nicht personengebunden und können übertragen werden (Geschenk). Jedoch kann ein Trainingspass nur einmal eingelöst werden und der Einlöser kann auch nicht während dem 6-Wochen Zeitraum die FGA wechseln. Jeder Trainingspass hat eine eindeutige Trainingspassnummer und darf nicht vervielfältigt werden. Die einlösende FGA entwertet den Trainingspass im Internet unter https://wirdfit.de/dein-studio-dashboard/ zu Beginn des 6-Wochen Zeitraums. Hierfür unter https://wirdfit.de/wp-login.php einloggen.

Diese Entwertung ist nur einmal möglich. Sollte der Kunde einen bereits entwerteten wirdfit.de-Trainingspass vorlegen, hat der Kunde kein Recht zu einem weiteren Test der FGA. Der Kunde darf pro FGA nur einmal einen wirdfit.de-Trainingspass einlösen. Die Überwachung, ob der Kunde schon einmal in der FGA getestet hat, obliegt der FGA.

 Die FGA kann die Einlösung des wirdfit.de-Trainingspasss ablehnen, wenn

– der Kunde bereits ein Probetraining innerhalb der letzten 12 Monate zum Zeitpunkt der Vorlage des wirdfit.de-Trainingspass im Fitnessstudio
  absolviert hat.

– der Kunde bereits Mitglied des Fitnessstudios war.

– nach Einschätzung der Studioleitung eine Verständigung mit dem Kunden nicht ausreichend möglich ist, so dass nicht sichergestellt ist, dass alle
  sicherheits- und gesundheitsrelvanten Anweisungen durch das Fitnessstudio vom Kunden umgesetzt werden.

– der Kunde nach dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum die Einlösung des Trainingspasses verlangt.

3. 6-Wochen Testzeitraum

Der 6-Wochen-Testzeitraum beginnt mit der Entwertung des wirdfit.de-Trainingspasses und endet automatisch nach 6 Wochen. Während des 6-Wochen-Testzeitraums können die Kunden das Standardangebot der FGA nutzen und sollen von den Leistungen der FGA überzeugt werden. Das Ziel ist den Testkunden zu einer Mitgliedschaft in der FGA zu bewegen. Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die vom Studio angebotenen Leistungen, welche von dieser selbst festgelegt werden können. Die Überwachung und Umsetzung des 6-Wochen-Testzeitraums obliegt der FGA. wirdfit.de überprüft keinen Kunden und kann keine Aussagen über die Bonität des Kunden machen.

4. Vertragsbeginn und Kündigung

Der Vertrag zwischen wirdfit.de und der FGA kommt durch die schriftliche Bestätigung durch wirdfit.de zu Stande und beginnt mit der Listung auf wirdfit.de. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Nach der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Vertrag wird schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt. Die wirdfit.de wird bei Kündigung des Vertrags die Listung der FGA auf wirdfit.de zum Beendigungszeitpunkt löschen. Sowohl die FGA als auch wirdfit.de haben das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund kann ein grober Verstoß gegen diesen Vertrag sein. Die FGA ist in diesem Fall verpflichtet, wirdfit.de-Trainingspässe, die während der Vertragslaufzeit vertrieben wurden, noch einzulösen.

5. Außerordentliches Kündigungsrecht / Schadenersatz

wirdfit.de ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich, fristlos zu kündigen, wenn die FGA ihren Verpflichtungen trotzt Mahnung nicht nachkommt. Die wirdfit.de behält sich vor, Schadensersatz geltend zu machen.

6. Keine Erfolgsgarantie

wirdfit.de übernimmt keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung für den Erfolg der Präsentation der FGA auf dem Internetportal wirdfit.de. Verbindliche Zusagen über einen zu erwartenden Erfolg wurden nicht gegeben. Der Erfolg bei der Umwandlung von Testkunden zu Mitgliedern ist wesentlich von der Betreuung der Kunden durch die FGA im Testzeitraum abhängig und ist außerhalb des Einflussbereiches von wirdfit.de.

7. Schlussbestimmungen

Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages sind mit dessen Inkrafttreten gegenstandslos.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Heilbronn.

 Stand: 12.04.2021